Allgemein wird zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Funktion einer Heizungsanlage eine jährliche Inspektion und eine zweijährliche Wartung empfohlen. Je nach Alter oder aufgrund von Herstellerangaben der Anlage können sich die entsprechenden Zeiträume verändern.
Eine Inspektion weist hier einen geringeren Umfang auf, als eine Wartung. Bei einer Wartung werden generell Verschleißteile ausgetauscht.
Sollte bei einer Inspektion festgestellt werden, dass Wartungsarbeiten erforderlich sind, wird empfohlen diese umgehend durchzuführen.
Wir empfehlen, durch uns eingebaute Anlagen gemäß der Herstellervorgaben inspizieren und warten zu lassen.
Gerne bieten wir Ihnen für eine durch uns eingebaute Neuanlage oder eine durch uns eingebaute Bestandsanlage mit einem Alter von bis zu zehn Jahren einen Wartungsvertrag an.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen hinsichtlich der Heizungswartung.